Akkreditierungsrichtlinien

Für eine Beschleunigung der Akkreditierungs-Entscheidung ist es zumindest hilfreich, eine der typischen Voraussetzungen zu erfüllen, dazu gehören:

  • ein aktueller Nachweis der Mitarbeit in einer Schülerzeitung oder Jugendpresseorganisation,
  • ein schriftlicher Auftrag einer Redaktion zur Berichterstattung vom 38C3 oder
  • das namentliche Auftauchen im Impressum einer revelanten Publikation

Darüber hinaus bitten wir um Vorlage eines von einem anerkannten Journalistenverband ausgestellten gültigen nationalen oder internationalen Presseausweis.

Die Menge von Gutscheinen zum Erwerb eines Presseticktes ist limitiert. Sie werden nach Relevanz und Verfügbarkeit vergeben.

Voraussetzung für die Erteilung eines kostenfreien Pressetickets ist:

  • Sämtliche Online-Berichterstattung über die Veranstaltung muss frei verfügbar sein, darf also nicht von einer Paywall blockiert werden.
  • Gedruckte Berichterstattung über die Veranstaltung muss auf einer etwaigen Online-Präsenz ebenso ohne Zugangsbeschränkung veröffentlicht werden.
  • Zu sämtlicher Berichterstattung über die Veranstaltung erwarten wir ein Belegexemplar.

Die Menge kostenfreier Pressetickets ist limitiert. Sie werden nach Relevanz und Verfügbarkeit vergeben.

Die Akkreditierungsphase zum 38C3 endet am 16. Dezember 2024. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.